Grenzen-Kurs für Coaches, Berater und Unternehmer
399 €
Einmalpreis 399 €.
Sieben Fragen zu dem, was Sie anbieten möchten. Danach sehen Sie, ob Ihr Vorhaben eher im Bereich von Coaching und Wellness liegt, genauer zu prüfen ist oder eine Erlaubnis verlangt. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026. Der Check ordnet Ihre Angaben grob ein. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde oder ein Gericht. Es werden keine Antworten gespeichert.
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir speichern und versenden keine Eingaben. Wenn Sie den Link kopieren, stehen Ihre Werte darin, geben Sie ihn also nur weiter, wenn Sie das möchten.
Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) knüpft die Ausübung der Heilkunde an eine Erlaubnis. Wer weder als Ärztin oder Arzt approbiert ist noch eine Heilpraktikererlaubnis besitzt, darf Heilkunde nicht berufs- oder gewerbsmäßig ausüben. Wer es trotzdem tut, kann nach § 5 HeilprG bestraft werden.
Heilkunde ist nach § 1 Absatz 2 jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Entscheidend ist der Zweck der Tätigkeit, nicht die Methode. Atemarbeit, Hypnose oder Massage sind nicht von sich aus verboten, aber sie werden erlaubnispflichtig, wenn Sie damit Krankheiten behandeln oder diagnostizieren wollen.
Der Check oben fragt deshalb nach Ihrem Ziel und nach Ihrer Zielgruppe, nicht nach Ihrer Methode.
| Zone | Typische Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Ohne Erlaubnis | Coaching zu Zielen und Entscheidungen, Entspannungskurse, Bewegungsanleitung, Meditationsanleitung | In der Regel möglich, solange keine Krankheiten behandelt oder diagnostiziert werden |
| Genauer prüfen | Beratung bei Beschwerden, Anwendungen mit Berührung, Werbung mit gesundheitlichem Nutzen | Texte und Ablauf sorgfältig prüfen, im Zweifel Rat einholen |
| Erlaubnispflichtig | Diagnosen stellen, Krankheiten behandeln, Medikation beeinflussen, psychische Störungen therapieren | Nur mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis |
Die Einordnung ist vereinfacht. Dass Ihr Vorhaben in einer Zone liegt, schützt Sie nicht, wenn Ihre Kundschaft es anders verstehen darf. Maßgeblich ist, wie das Angebot nach außen wirkt.
Die folgenden Fälle sind vereinfachte Einordnungen. Sie zeigen, worauf es ankommt, und ersetzen keine Prüfung Ihres eigenen Angebots.
| Angebot | Einordnung | Warum |
|---|---|---|
| Meditationskurs für Gesunde | Ohne Erlaubnis | Es geht um Anleitung und Übung, nicht um Krankheiten. |
| Atemübungen zur Entspannung im Gruppenkurs | Ohne Erlaubnis | Entspannung und Wohlbefinden stehen im Vordergrund, es wird nichts behandelt. |
| Coaching zu Berufswahl und Zielen | Ohne Erlaubnis | Ziele und Entscheidungen sind kein Krankheitsbezug. |
| Hypnose zur Raucherentwöhnung | Genauer prüfen | Der Bezug zu einer Sucht kann als Krankheitsbezug gelten. |
| Massage bei Rückenschmerzen | Genauer prüfen | Berührung mit Beschwerdebezug, außerdem sind manche Berufsbezeichnungen geschützt. |
| Akupunktur mit Nadeln | Erlaubnis nötig | Ein Eingriff am Körper zur Behandlung von Beschwerden ist Heilkunde. |
Die Grenze zur Psychotherapie ist die häufigste Stolperstelle. Coaching setzt bei Zielen, Ressourcen und Entscheidungen an. Die Behandlung psychischer Störungen, etwa einer Depression oder einer Angststörung, ist dagegen Psychotherapie und damit Heilkunde. Sie ist Ärztinnen, Ärzten und approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorbehalten oder setzt eine Heilpraktikererlaubnis voraus.
Daneben gibt es eine Heilpraktikererlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist, im Alltag oft „kleiner Heilpraktiker“ genannt. Wer sie hat, darf keine körperlichen Krankheiten behandeln. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist dagegen geschützt und bleibt approbierten Fachleuten vorbehalten. Bei Traumafolgen gilt dasselbe: Wer stabilisierend begleitet und weitervermittelt, bleibt im Coaching. Wer Traumafolgestörungen behandelt, übt Psychotherapie aus.
Auch wenn Ihr Angebot außerhalb der Heilkunde liegt, kann Ihre Werbung Probleme machen. Das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht verbieten irreführende Gesundheitsversprechen. Das gilt für Ihre Website, für Social Media, für Flyer und auch für Kundenstimmen, in denen jemand von Heilung berichtet.
| Besser vermeiden | Besser formulieren |
|---|---|
| Hilft bei Depressionen | Übungen für mehr Ruhe und Gelassenheit im Alltag |
| Heilt Schlafstörungen | Eine Abendroutine zum Abschalten |
| Schmerztherapie mit Atemarbeit | Atemübungen zur Entspannung |
| Wir finden die Ursache Ihrer Beschwerden | Gespräch über Ihre Ziele und Ihren Alltag |
| Ersetzt den Gang zum Arzt | Ergänzt, ersetzt aber keine ärztliche Behandlung |
Der Ratgeber Was darf ich ohne Heilpraktikererlaubnis? geht auf Alltagsbeispiele wie Yoga, Ernährung, Massage und Hypnose ein.
Der Check betrachtet die Arbeit mit Menschen. Für die Arbeit mit Tieren gelten andere Vorschriften, die er nicht abdeckt. Er prüft auch weder Berufsbezeichnungen noch Gewerbe- oder Steuerfragen, und er kennt weder Landesrecht noch aktuelle Entscheidungen der Gerichte.
Das Ergebnis beruht allein auf Ihren Antworten. Wer unsicher ist, gibt die Antwort „Weiß ich nicht“ und erhält dann den Hinweis auf eine genauere Prüfung. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Gesundheits- oder Wettbewerbsrecht kann Ihr konkretes Angebot beurteilen, das ist oft günstiger als eine Abmahnung.
Wer Heilkunde ausüben möchte, beantragt die Erlaubnis beim Gesundheitsamt und muss eine Überprüfung der Kenntnisse bestehen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter und ein Schulabschluss, dazu die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung. Die Einzelheiten und der Ablauf der Überprüfung unterscheiden sich je nach Behörde, fragen Sie deshalb beim zuständigen Gesundheitsamt nach.
Ein Kurs aus unserem Katalog verleiht diese Erlaubnis nicht. Anbieter bezeichnen Abschlüsse häufig als Zertifikat, und das ist eine Bestätigung des Anbieters, kein staatlicher Titel. Wie Sie solche Abschlüsse einordnen, steht im Ratgeber Zertifikat, ZFU, staatlich anerkannt.
Rechtsstand: Oktober 2026. Die Hinweise sind allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Grenzwerte und Auslegung können sich ändern; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und die Auskunft Ihres Finanzamts oder Ihrer Beratung.
Zwei Wege, die der Check unterscheidet: Coaching ohne Heilkunde und der amtlich geregelte Weg zur Heilpraktikererlaubnis. Aus dem Katalog passen diese Angebote.
Drei Profile, drei Angebote: ausgewählt nach offenen Regeln aus Preis, Format und Abschluss. Die Auswahl hängt nicht von Provisionen ab. So wählen wir aus
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Einmalpreis 399 €.
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Die Auswahl folgt festen Regeln aus Preis, Format und Abschluss (siehe Methodik). Preise und Angaben laut Verkaufsseite der Anbieter, Stand 14.10.2026.