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Check · keine Steuerberatung · Stand Oktober 2026

Kleinunternehmer-Check 2026

Tragen Sie Ihren Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr ein. Der Check legt die seit 2025 geltenden Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro an Ihre Zahlen an und zeigt, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt. Er ersetzt keine Steuerberatung.

Keine Steuerberatung, Stand Oktober 2026. Grenzen nach § 19 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung. Prüfen Sie die aktuellen Werte beim Finanzamt, bevor Sie sich auf das Ergebnis verlassen.

Netto, also ohne Umsatzsteuer. Nicht der Gewinn.
Bisher erzielt plus erwartet bis Jahresende, netto.

Tragen Sie Ihre Umsätze ein, die Einordnung erscheint hier.

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Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet

Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Wer sie anwendet, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt keine an das Finanzamt ab. Das spart Verwaltungsaufwand, denn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen. Als Preis dafür können Kleinunternehmer die Umsatzsteuer aus ihren Einkäufen nicht als Vorsteuer abziehen.

Auf der Rechnung steht dann kein Steuerbetrag, sondern ein Hinweis, dass die Kleinunternehmerregelung angewendet wird. Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer bleiben davon unberührt, und auch beim Gewinn ändert sich nichts.

Die Grenzen seit 2025

Bis Ende 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Seit dem 1. Januar 2025 gelten 25.000 und 100.000 Euro.

Grenzen der Kleinunternehmerregelung
GrenzeBezugszeitraumWas passiert bei Überschreiten
25.000 EuroUmsatz im VorjahrDie Regelung gilt im laufenden Jahr nicht. Sie weisen Umsatzsteuer aus.
100.000 EuroUmsatz im laufenden JahrDie Regelung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Umsatz fällt Umsatzsteuer an.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 Euro betragen, und im laufenden Jahr dürfen Sie 100.000 Euro nicht überschreiten. Liegt Ihr Umsatz im laufenden Jahr bei 40.000 Euro, sind Sie dieses Jahr noch Kleinunternehmer, im Folgejahr aber nicht mehr, weil der Vorjahresumsatz dann über 25.000 Euro liegt.

Welcher Umsatz zählt

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, also die Summe Ihrer Umsätze ohne Umsatzsteuer. Er unterscheidet sich vom Gewinn: Wer 24.000 Euro einnimmt und 10.000 Euro Kosten hat, hat 24.000 Euro Umsatz. Betreiben Sie mehrere Unternehmen, zählen die Umsätze zusammen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Hilfsgeschäfte zählen nicht mit. Welche das sind, steht in § 19 Absatz 3 UStG.

Im Jahr der Aufnahme gibt es keinen Vorjahresumsatz. Dann kommt es auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres an. Der Check geht vorsichtig vor: Bis 25.000 Euro erwartetem Umsatz sieht er die Regelung als möglich an, bei höherem Umsatz bis 100.000 Euro empfiehlt er die Klärung mit dem Finanzamt, und darüber verneint er sie.

Vier Beispiele

Beispielfälle
FallVorjahrLaufendes JahrEinordnung
Nebenberuflich mit wenigen Kundinnen9.000 Euro12.000 EuroRegelung kommt in Frage
Das Angebot ist gewachsen30.000 Euro34.000 EuroRegelung greift nicht, weil der Vorjahresumsatz über 25.000 Euro liegt
Sprunghafter Zuwachs20.000 Euro105.000 EuroRegelung endet mit dem Umsatz, der 100.000 Euro übersteigt
Neustart im laufenden Jahrkein Vorjahr15.000 Euro erwartetRegelung kommt in Frage

Die Fälle sind frei gewählt und zeigen nur die Rechenlogik. Ihr Fall kann Besonderheiten haben, die der Check nicht kennt.

Vor- und Nachteile für Coaches und Wellness-Selbstständige

Für Selbstständige, die vor allem Privatpersonen bedienen, ist die Regelung meist bequem: Ihre Preise bleiben niedrig, weil keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, und Sie sparen Aufwand. Privatkundschaft kann die Umsatzsteuer ohnehin nicht abziehen.

Bei Geschäftskundschaft kann das anders sein, denn Unternehmen ziehen die Umsatzsteuer meist als Vorsteuer ab und merken den Unterschied kaum. Wer größere Anschaffungen plant, etwa Ausstattung für eine Praxis oder eine teure Weiterbildung, verzichtet mit der Regelung auf den Vorsteuerabzug. Wie sich das bei Kursgebühren auswirkt, rechnet der Kostenrechner durch.

Sie können auf die Regelung verzichten und sich freiwillig zur Umsatzsteuer entscheiden. Ein solcher Verzicht bindet Sie in der Regel mehrere Jahre. Besprechen Sie ihn vorher mit einer Steuerberatung.

Drei verbreitete Missverständnisse

  • Kleinunternehmer ist keine Rechtsform. Sie können Freiberuflerin oder Gewerbetreibender sein und trotzdem die Kleinunternehmerregelung anwenden. Mit der Frage, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hat sie nichts zu tun.
  • Die Grenze gilt für alle Ihre Umsätze zusammen, nicht je Auftraggeber oder je Angebot. Wer Kurse, Einzelsitzungen und Vorträge anbietet, zählt alle diese Einnahmen zusammen. Ein Gehalt aus einer Anstellung gehört nicht dazu, denn es ist kein Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
  • Keine Umsatzsteuer auszuweisen heißt nicht, keine Steuern zu zahlen. Auf den Gewinn fällt weiter Einkommensteuer an, und Ihre Rechnungen müssen weiterhin vollständig sein.

Planung mit dem Stundensatz

Wer seinen Preis kalkuliert, sollte die Umsatzgrenze kennen. Der Stundensatz-Rechner zeigt den Jahresumsatz, den Sie für Ihr Wunschnetto brauchen. Liegt er über 25.000 Euro, wird die Regelung im Folgejahr nicht mehr greifen, und Sie sollten Umsatzsteuer von Anfang an einplanen. Zu Gewerbe und Freiberuf gibt der Ratgeber Nebenberuflich selbstständig im Wellnessbereich einen Überblick.

Rechtsstand: Oktober 2026. Die Hinweise sind allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Grenzwerte und Auslegung können sich ändern; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und die Auskunft Ihres Finanzamts oder Ihrer Beratung.

Wer nebenberuflich oder hauptberuflich als Coach oder Kursleiterin starten möchte, findet im Katalog passende Ausbildungen.

Passende Ausbildungen

Drei Profile, drei Angebote: ausgewählt nach offenen Regeln aus Preis, Format und Abschluss. Die Auswahl hängt nicht von Provisionen ab. So wählen wir aus

Die Auswahl folgt festen Regeln aus Preis, Format und Abschluss (siehe Methodik). Preise und Angaben laut Verkaufsseite der Anbieter, Stand 14.10.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung 2026?
Der Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 Euro betragen, im laufenden Jahr dürfen es höchstens 100.000 Euro sein. Diese Werte gelten seit 2025, Rechtsstand Oktober 2026. Prüfen Sie sie beim Finanzamt auf Aktualität.
Zählt der Umsatz oder der Gewinn?
Der Umsatz ohne Umsatzsteuer. Ausgaben und Kosten werden nicht abgezogen.
Was passiert, wenn ich im Jahr die 100.000 Euro überschreite?
Mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, endet die Regelung sofort. Dieser Umsatz und alle weiteren des Jahres sind umsatzsteuerpflichtig.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, Sie können sich für die Umsatzsteuer entscheiden. Der Verzicht bindet in der Regel für mehrere Jahre. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.
Wie stelle ich Rechnungen als Kleinunternehmer aus?
Ohne Ausweis von Umsatzsteuer und mit einem Hinweis, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden. Welche Pflichtangaben eine Rechnung sonst enthalten muss, klärt das Finanzamt oder Ihre Beratung.
Gilt die Regelung auch für die Gewerbesteuer?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und Gewerbesteuer richten sich nach eigenen Regeln.

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